Das Automobil ist bekanntlich des Deutschen liebstes Kind. Der Schriftsteller Kurt Tucholsky hat es so ausgedrückt: „Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben.“
Die uneingeschränkte Mobilität ist im Privatleben wie im beruflichen Alltag von existentieller Bedeutung. Auf unseren Führerschein und auf unser verkehrssicheres Fahrzeug sind wir täglich angewiesen. Ein ganz kurzer unglücklicher Augenblick im Straßenverkehr kann dann im Einzelfall zur Katastrophe führen. Dann ist es wichtig, Ihren Fall möglichst frühzeitig einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt zu übergeben. Nur dann können Sie sich auch wieder beruhigt um das kümmern, was wirklich zählt: Ihr Leben, Ihre Familie und Ihr Beruf.
Ihr erster Kontakt nach einem Verkehrsunfall, nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen verkehrsstraf- oder verkehrsverwaltungsrechtliche Vorschriften sowie nach der Feststellung eines Mangels an Ihrem neu angeschafften Gebraucht- oder Neuwagen sollte nicht die Versicherung, die Polizei oder die Führerscheinstelle am Landratsamt sein, sondern ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Nur er allein kann Ihre Interessen kompetent und nachhaltig vertreten.