Ob als Zeuge oder als Beschuldigter im Strafverfahren, als Zeuge oder Betroffener im Verfahren zu einer Ordnungswidrigkeit oder als Geschädigter – in allen Situationen sollten Sie von Anfang an Ihre Rechte kennen. Deshalb sollten Sie möglichst frühzeitig Ihren Anwalt kontaktieren, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Das erscheint auch deshalb unverzichtbar, da Sie in diesen Ausnahmesituationen sonst unseren scheinbar mächtigen Staatsbehörden – sei es die Gemeinde, die Polizei, die Bußgeldstelle oder die Staatsanwaltschaft – recht hilflos gegenüberstehen.
Als Staatsbürger haben Sie trotz des Anfangsverdachts in jeder Situation verschiedenste Rechte, die es zu wahren und notfalls auch durchzusetzen gilt. Aus diesem Grund können Sie – nach einer ersten kurzen Kontaktaufnahme – unsere Anwälte bei dringendem Bedarf auch rund um die Uhr unter einer Notrufnummer mobil erreichen. Damit ist sofort eines gesichert, nämlich Ihre Rechte.