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Mittelständische Unternehmen möchten bei allen Aktivitäten juristisch auf der sicheren Seite sein. Das hat sich seit unserer Gründung im Jahr 1977 nicht wesentlich verändert. In der zweiten Generation verbinden wir heute unsere langjährigen Erfahrungen als Wirtschaftsanwälte mit den unternehmerischen Ambitionen eines jungen Kanzleiteams. Die fundierten Kompetenzen in allen relevanten Rechtsgebieten und der betriebswirtschaftliche Weitblick sichern den Erfolg unserer Mandanten juristisch ab. Die Ergebnisanwälte.
Aus der Region, für die Region – mit sieben Standorten in Bayern sind wir ein zuverlässiger Partner der mittelständischen Wirtschaft.
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Arbeitnehmereigenschaft von sog. "Crowdworkern"
Die tatsächliche Durchführung von sog. „Mikrojobs“ durch sog. -
Übergabe von Bauunterlagen - Vorleistungspflicht des Architekten?
Die Herstellung des versprochenen Werks stellt für den Unternehmer eine Vorleistungspflicht dar. -
Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchesicherheiten
Bei der Einbeziehung der Besonderen Vertragsbedingungen in der Fassung des Vergabehandbuchs des Bundes - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010 (BVB), in einen Vertrag, wurden eine Sicherheit für die Vertragserfüllung...