Insolvenzrecht

Unsere langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und vielfältigen Beratungsleistungen bringen wir zu Ihren Gunsten im Rahmen der Antragstellung und Begleitung im Insolvenzverfahren ein. Die Vorschriften zur Stellung eines zulässigen Insolvenzantrages gemäß § 13 InsO sind mittlerweile besonders umfassend. Professionelle Unterstützung durch versierte Spezialisten erscheinen fast unabdingbar.

Allein die Vielzahl der vorzulegenden Unterlagen für einen zulässigen Insolvenzantrag müssen ganz unterschiedliche Kriterien erfüllen. Ohne Hilfe verliert man hier als Laie schnell den Überblick. Wir bereiten alle Unterlagen im Vorfeld der Insolvenz für Sie passgenau vor. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen zuverlässig und korrekt alle Fragen rund um die Antragstellung und die Kommunikation mit dem Insolvenzgericht.

Sollte eine detaillierte Abstimmung mit den Gläubigern notwendig sein, so können wir mit unserer Erfahrung auch hierbei für Ihre Interessen eintreten. Es können zum Beispiel Fragen auftreten, ob ein vorläufiger Gläubigerausschuss (gemäß § 22a InsO oder ähnlich) einzurichten ist. Weiterhin diskutieren wir bei Konzernverflechtungen mit Ihnen die Möglichkeit und die Sinnhaftigkeit eines Antrags auf Begründung des Gruppengerichtstandes nach § 3a InsO. Darüber hinaus können wir prüfen, ob Ihr Firmenfahrzeug pfändbar ist oder ob eine entsprechende Erhöhung des Pfändungsfreibetrages möglich erscheint.

Unser Leistungsspektrum im Insolvenzrecht

  • Insolvenzantrag gemäß § 13 InsO
  • Abstimmung und Korrespondenz mit den Gläubigern
  • vorläufigen Gläubigerausschuss einrichten und lenken
  • Begleitung und Beratung im gesamten Insolvenzverfahren

Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Nähe

Zur Insolvenzbegleitung entscheiden Sie sich am besten für einen spezialisierten Fachanwalt aus unserer Kanzlei. Rechtliche Fragen rund um das Insolvenzrecht, den Insolvenzantrag oder das Insolvenzverfahren klären wir mit Ihnen. Unsere Anwälte beraten Sie an mehreren Standorten: