Bauwerke sind langlebige Investitionsobjekte. Bauen ist komplex und mit hohem finanziellen Aufwand verbunden. Die komplexe Planung, die mehrere Etappen umfassende Ausführung und die Kostenvorgaben stellen die Baubeteiligten ständig vor neue Herausforderungen. Eine rechtzeitige Beratung sorgt für Klarheit und hilft Konflikte zu vermeiden. Ist es erst einmal zum Rechtsstreit gekommen, ist es besonders wichtig, unter Abwägung aller Risiken, eine möglichst effiziente Lösung zu finden.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den Baubeteiligten. Hierzu gehören Fragen wie Vertragsgestaltung, Sicherheiten für Auftraggeber und Auftragnehmer, Rechte und Pflichten während der Bauausführung, Abnahme, Werklohnanspruch oder Mängelrechte. Gesetzliche Grundlagen finden sich insbesondere im BGB und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Das BGB wurde durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Haftung und zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes vom 28. April 2017 reformiert.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst Regelungen über die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens. Es untergliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Innerhalb des Bauplanungsrechts sind folgende Regelungsbereiche zu unterscheiden: die Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Vorhaben und die Bodenordnung. Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften für Bauplanungsrecht befinden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und wurde durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Haftung und zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes vom 28. April 2017 reformiert. Regelungen über dieses Rechtsgebiet enthalten nun neben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), den Architektengesetzten der einzelnen Länder sowie den berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).