Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung und der Zwangssicherungshypothek ist die Zwangsverwaltung eine weitere Art der Zwangsvollstreckung, um den Gläubigern den Zugriff auf die Erträge einer Immobilie zu ermöglichen. Hier wird nicht die Immobilie selbst verwertet, sondern die Befriedigung aus den Erträgen der Immobilie erlangt. Zu diesem Zweck wird auf Antrag eines Gläubigers ein Zwangsverwalter vom Gericht eingesetzt. Die Aufgaben eines Zwangsverwalters werden gemäß § 152 ZVG geregelt. So muss er sämtliche Handlungen vornehmen, welche das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten, und eine ordnungsgemäße Nutzung sicherstellen. Hierdurch erwirtschaftete Überschüsse können dann an die im gerichtlichen Verfahren teilnehmenden Gläubiger entsprechend ihrer Rangklassen (§ 10 ZVG) verteilt werden.

Neben unserer Schwerpunkttätigkeit der Insolvenzverwaltung sind wir auch für die Amtsgerichte in der Region als gerichtlich bestellte Zwangsverwalter tätig. Dieses Aufgabenfeld als „verlängerter Arm“ der Zwangsvollstreckung für Sicherungsgläubiger rundet unser Spektrum im Rechtsgebiet des Vollstreckungsrechts ab.

Neben der Abwicklung gerichtlicher Zwangsverwaltungsverfahren stehen wir auch Gläubigern und Schuldnern zur Seite, die im speziellen Rechtsgebiet der Immobiliarzwangsvollstreckung Beistand benötigen.

Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!

Unser Leistungsspektrum für die Zwangsverwaltung

  • Tätigkeit als gerichtlich bestellte Zwangsvewalter
  • Beratung von Gläubigern und Schuldnern zum Themenkomplex Immobiliarzwangsvollstreckung

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Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie an mehreren Standorten bei Ihren Fragen zur Zwangsverwaltung: