Eigenverwaltung und Insolvenzplan

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.03.2012 das auch früher schon in der Insolvenzordnung implementierte Instrument der Eigenverwaltung (§ 270 a InsO) deutlich gestärkt und neu strukturiert. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte diese Form der Verfahrensabwicklung keine nennenswerte praktische Bedeutung.

Steht die Sanierung des Unternehmens im Fokus so soll die Eigenverwaltung es dem Schuldner, ermöglichen, die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zu behalten und den Ablauf des Verfahrens selbst mitzugestalten. Durch die neuen Regelungen zur Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, der nach dem ESUG ab einer bestimmten Verfahrensgröße obligatorisch vorgeschrieben ist, wird auch die Position der Gläubiger bei der Auswahl des Sachwalters und im gesamten Verfahren selbst erheblich gestärkt.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Insolvenzantragstellung bereits erfolgt, eine Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten und eine Sanierung nicht aussichtslos ist. In diesem Fall ermöglicht der Gesetzgeber dem Schuldner im Rahmen des sogenannten Schutzschirmverfahrens nach § 270 b InsO die Sanierung unter der Aufsicht eines Sachwalters selbst vorzubereiten und einen Insolvenzplan vorzulegen.

Ergänzende Regelungsmöglichkeiten, wie die Übertragung von Anteils- und Mitgliedsrechten oder die Erleichterung der Umwandlung von Gläubigerforderungen in Eigenkapital (dept-equity-swap), runden das Instrumentarium ab.

ESUG – mit kompetenten Rechtsanwälte alle Möglichkeiten ausschöpfen

Die durch das ESUG geschaffenen Möglichkeiten gewinnen in der Insolvenzpraxis immer mehr an Bedeutung. Dies zeigt insbesondere die wachsende Zahl an namhaften Unternehmen, die die Chancen der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens nutzen. Strenesse, Schneekoppe, Suhrkamp Verlag, Loewe, Centrosolar, Pfleiderer, Rudolf Wöhrl AG oder ARO Heimtextilien sind einige der bekannteren Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit.

Wir beraten und begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Eigenverwaltungsverfahrens und übernehmen die laufende Abstimmung mit dem Sachwalter, dem Insolvenzgericht und Ihren Gläubigern. Zudem unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit allen Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern und entwickeln gemeinsam mit Ihnen geeignete Sanierungsmaßnahmen. Dazu zählt insbesondere die Erarbeitung eines Insolvenzplans und dessen zeitnahe Umsetzung.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung in den Bereichen Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung verfügt das eingespielte Team unserer Kanzlei über das notwendige insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Know-how zur Begleitung der Eigenverwaltung. Bei allen Aktivitäten hat die Erarbeitung einer tragfähigen und dauerhaften Sanierungslösung oberste Priorität. In der Regel geht dies mit der Fortführung des Geschäftsbetriebes, dem Erhalt einer größtmöglichen Zahl an Arbeitsplätzen und der bestmöglichen Befriedigung der Gläubigerforderungen einher.

Unser Leistungsangebot für ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverantwortung

  • Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Eigenverwaltung nach ESUG
  • laufende Abstimmung mit Sachwalter, Insolvenzgericht und Gläubiger
  • Entwicklung und Umsetzung geeigneter Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung und Umsetzung eines Insolvenzplans
  • Beratung und Abschluss bei neuen Kredit- und Darlehnsverträgen
  • Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern

Insolvenz in Eigenverantwortung

Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzplanverfahren in Eigenverantwortung entscheiden Sie sich für einen Rechtsanwalt aus unserer Anwaltskanzlei.