Unternehmen können aus ganz unterschiedlichen Gründen in wirtschaftliche Schieflage geraten. Krisenursachen zu erkennen, ist dann der Grundstein für die Entscheidung, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Für alle Beteiligten – den Unternehmer, die Mitarbeiter und die Geschäftspartner – wird dann die Entscheidung über den Fortbestand des Unternehmens zur zentralen Frage. Dabei stellt sich meist auch das Problem, wie eine Finanzierung für die Zukunft gesichert werden kann, bis die Krise dauerhaft überwunden ist.
Hierbei bestehen für die handelnden Personen zivil- und strafrechtliche Risiken, die es zu identifizieren gilt, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Über viele Jahre wird unsere Kanzlei mit der Bearbeitung krisenbehafteter Unternehmen betraut. Wenn auch Sie Fragen zu diesem sehr komplexen Themengebiet haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerne mit ihren juristischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen zur Seite.