Haubner Lisa, Rechtsanwältin, Raab & Kollegen

Lisa Haubner

Rechtsanwältin
+49 911 76675-0
Angestellte Rechtsanwältin

Ausbildung

 
Beruflicher Werdegang

  • Seit 2020 als Rechtsanwältin zugelassen
  • Seit 2020 in unserer Kanzlei tätig


Fremdsprachen

  • Englisch

Kurz notiert

  • Das Freiwerden des Gesellschafters von Gesellschaftersicherheiten im Falle der Doppelbesicherung

    Häufig verlangen Banken im Rahmen von Darlehen sowohl die Stellung von Sicherheiten durch den Gesellschafter als auch durch die Gesellschaft.

    Im zugrundeliegenden Fall des Bundesgerichthofs (BGH) gewährte die Bank der Gesellschaft ein Darlehen. Als Sicherheit hierfür übernahm der beklagte Gesellschafter eine Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 200.000,00 €. Daneben ließ sich…

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  • Eine weiche Patronatserklärung reicht nicht aus, um die rechnerische Überschuldung zu verhindern

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 13. Juli 2021, Az. II ZR 84/20 entschieden, dass eine weiche Patronatserklärung nicht ausreicht, um eine rechnerische Überschuldung zu verhindern.

    Eine weiche Patronatserklärung ist eine unverbindliche Absichtserklärung des Patrons – z. B. der Muttergesellschaft – das Unternehmen finanziell zu unterstützen. Ein Anspruch des…

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  • Die Kontopfändung im Insolvenzverfahren

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr zulässig. Aus bereits bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen können die Gläubiger keine Ansprüche mehr geltend machen. Dennoch bleiben die Beschlagnahmewirkung und die öffentlich-rechtliche Verstrickung bestehen (vgl. BGH Urt. v. 21.09.2017 – IX ZR 40/17). In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter über…

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  • Eine Änderung der Rechtsprechung? Der BGH zu den subjektiven Voraussetzungen im Rahmen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO

    Die Beweislast für die subjektiven Voraussetzungen im Rahmen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO obliegt dem Insolvenzverwalter. Bislang war es zum Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes nach dem BGH ausreichend, dass der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit kennt. Dem folgend wurde angenommen, dass der Anfechtungsgegner den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz kannte, wenn er um die Zahlungsunfähigkeit…

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