Strafrecht

Ob als Zeuge oder als Beschuldigter im Strafverfahren, als Zeuge oder Betroffener im Verfahren zu einer Ordnungswidrigkeit oder als Geschädigter – in allen Situationen sollten Sie von Anfang an Ihre Rechte kennen. Deshalb sollten Sie möglichst frühzeitig Ihren Anwalt kontaktieren, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Das erscheint auch deshalb unverzichtbar, da Sie in diesen Ausnahmesituationen sonst unseren scheinbar mächtigen Staatsbehörden – sei es die Gemeinde, die Polizei, die Bußgeldstelle oder die Staatsanwaltschaft – recht hilflos gegenüberstehen. 

Als Staatsbürger haben Sie trotz des Anfangsverdachts in jeder Situation verschiedenste Rechte, die es zu wahren und notfalls auch durchzusetzen gilt. Aus diesem Grund können Sie – nach einer ersten kurzen Kontaktaufnahme – unsere Anwälte bei dringendem Bedarf auch rund um die Uhr unter einer Notrufnummer mobil erreichen. Damit ist sofort eines gesichert, nämlich Ihre Rechte.

Unser Leistungsspektrum im Strafrecht

  • Verkehrsstrafrecht oder Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Polizei, Zentrale Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft und Gericht wegen aller in Betracht kommender Verkehrsverstöße wie etwa:

  - Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
   - Straßenverkehrsgefährdung
   - fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
   - Trunkenheit oder Drogen im Verkehr
   - Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstoß

Zielsetzung: Abwendung eines Fahrverbotes bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Vergehen nach dem StGB oder BtMG gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wegen aller in Betracht kommender Delikte wie etwa Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Brandstiftung
  • Pflichtverteidigung auf Anregung des Gerichts, erforderlichenfalls auch auf Antrag
  • anwaltliche Beratung und Vertretung des Geschädigten mit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, etwa Schmerzensgeld, auch im Adhäsionsverfahren
  • anwaltliche Vertretung des Nebenklägers im Strafverfahren
  • anwaltliche Beratung des Zeugen, insbesondere Beantwortung von Fragen rund um das Zeugnisverweigerungsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Bei rechtlichen Fragen steht Ihnen unser folgender Anwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung. Eine Rechtsberatung unserer Rechtsanwälte erhalten Sie an mehreren Standorten: