Mietrecht Gewerbe

Im Gegensatz zur Wohnraummiete ist der Vermieter einer gewerblichen Immobilie wesentlich freier in der Gestaltung seines Mietvertrags. Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten kommt einer kompetenten anwaltlichen Beratung eine besondere Bedeutung zu. Für den Mieter birgt diese freie Ausgestaltung wiederum Unsicherheiten, ob der eigene Mietvertrag wirklich wirtschaftlich vorteilhaft ist. Im Gegensatz zu Mietverträgen über Wohnraum gewährt das Gesetz bei Gewerbemietverträgen auch keinen Mieter-Kündigungsschutz. Um dennoch den Mieter zu schützen, sind spezielle mietvertragliche Regelungen notwendig.

Wir beraten Sie als Vermieter von Gewerbeimmobilien umfassend von der Vertragsanbahnung, bei Vertragsverhandlungen bis hin zum Abschluss Ihres Gewerbemietvertrages. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gern bei der Prüfung, Erstellung und Durchsetzung von Kündigungen und Räumungen und vertreten Sie auch bei allen gerichtlichen Verfahren. 

Gleichzeitig beraten wir Sie als Mieter über die Risiken eines bereits vorformulierten Gewerbemietvertrages. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr einer erhaltenen Kündigung oder Räumungsklage sowohl außergerichtlich wie bei gerichtlichen Verfahren. 

Mietvertrag in der Privatinsolvenz

Hat der Mieter oder der Vermieter einer Immobilie Insolvenz angemeldet, steht meist die Frage im Raum, wie sich die Insolvenz auf die bestehenden Mietverträge auswirkt. Wir beraten Sie umfassend über die gesetzlichen Regelungen und übernehmen bei Bedarf die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter. 

Unser Leistungsspektrum für gewerbliches Mietrecht

  • Begründung von Mietverhältnissen (Vertragsanbahnung, Letter of Intent, Vertragsverhandlungen, Erstellung und Gestaltung von Mietverträgen, Prüfung von Mietverträgen)
  • Auflösung von Mietverhältnissen (Prüfung, Erklärung und Durchsetzung von Kündigungen, Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen)
  • Mängelbeseitigung (Prüfung und Durchsetzung von Mietminderung, Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen)
  • Kautionsstreitigkeiten
  • Prüfung und Durchsetzung von Vermieterpfandrechten
  • Prozessführung (Gerichtliche Durchsetzung aller Ansprüche, gerichtliche Abwehr aller Ansprüche, Bearbeitung von Räumungsklagen, Zwangsvollstreckung insbesondere Zwangsräumung)

Ihr Rechtsanwalt für gewerbliches Mietrecht

Bei rechtlichen Fragen steht Ihnen unser folgender Anwalt für gewerbliches Mietrecht gerne zur Verfügung. Unsere Anwälte beraten Sie an mehreren Standorten: