Warum IMMER SOFORT zum Anwalt im Verkehrsrecht?

Humor ist bekanntlich, wenn man trotzdem lacht. Das Leben geht immer weiter – egal was Sie im Moment belastet. Gerne zitiere ich deshalb die Erklärung des Rennfahrers Stirling Moss: „Das erste Auto im Leben vergisst man ebenso wenig, wie die erste Frau.“ Von Henry Ford stammt der Spruch: „Wenn ein Mann einer Frau die Autotür aufhält, ist entweder das Auto neu oder die Frau.“ Und der Komiker Heinz Erhardt meinte: „Mit den Menschen ist es wie mit den Autos. Laster sind schwer zu bremsen.“

Aber selbstverständlich wollen und müssen wir alle stets mobil sein. Doch bei einer Bevölkerung von ca. 1,75 Mio. Mitbürgern und einem Kraftfahrzeugbestand von etwa 1,25 Mio. wurden nach der Straßenverkehrs- und Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Mittelfranken in dessen Zuständigkeitsbereich im Jahr 2017 insgesamt 52.317 Unfälle erfasst!

Ein winziger Moment der Unachtsamkeit eines Verkehrsbeteiligten - sei es der plötzliche Verkehrsunfall auf dem Weg in den lange ersehnten erholsamen Urlaub im Kleinbus mit der ganzen Familie, oder der ebenso vollkommen ungewollte, unachtsame Verstoß gegen eine der unzähligen, mitunter auch sehr komplexen, bestehenden verkehrsstraf- oder verkehrsordnungsrechtlichen Vorschriften bei der Fahrt zu einem wichtigen Geschäftstermin oder von der Weihnachtsfeier nach Hause - kann im Einzelfall eine verheerende Katastrophe bedeuten, die unser Leben schlagartig verändert.

Von der einen auf die andere Sekunde sehen wir uns einer Unmenge von Problemen und Schwierigkeiten gegenüber gestellt. Das gilt für den Berufskraftfahrer und seine Familienangehörigen bei drohendem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug, der sich natürlich um seinen Arbeitsplatz sorgt oder wegen eines komplizierten Behandlungsverlaufs infolge der erlittenen Verletzungen auf unbestimmte Zeit kein Einkommen mehr haben wird, ebenso, wie für die mittelständige Unternehmerin, die dem verunfallten und monatelang krankgeschriebenen, vielleicht einzigen Außendienstmitarbeiter Entgeltfortzahlung leisten muss, sich aber dennoch unverändert um die Interessen ihrer treuen Kunden und wichtigen Vertragspartner kümmern will. 

Oftmals gleichzeitig plagen uns dann etwa die Sorgen um den Ehegatten, der als schwer verletzter Beifahrer über mehrere Monate hinweg im Haushalt ausfällt, gepflegt und unbedingt auch mental gestützt werden muss, oder die Ängste um die zukünftige Solvenz des Betriebes, wenn der erforderliche PKW, Transporter oder Laster im Fuhrpark nicht mehr fahrbereit ist, wenn ein noch völlig ungewisser Gewinn- oder Nutzungsausfallschaden jeden Tag nach dem Unfall laufend entsteht oder ein Mietfahrzeug sofort notwendig aber unklar ist, wer und in welcher Höhe denn für die dadurch anfallenden Kosten aufkommen wird.

Schon kurz nach einem solchen schlimmen Vorfall prasselt oft alles auf Sie ein und stellt Ihr Leben unvermittelt auf den Kopf: Schadenmeldungen müssen gegenüber den beteiligten Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Leasingbanken, etc., angefertigt werden, im Falle von Verletzungen müssen umfassende Schweigepflichtentbindungserklärungen mehr oder weniger „blanko“ unterschrieben werden, die es im Einzelfall nach dem Kleingedruckten offensichtlich den Versicherungen ermöglichen sollen, bei den behandelnden Vertrauensärzten Ihre längst überwundenen Vorverletzungen oder -erkrankungen zu er- und zu hinterfragen, um so die Entschädigungsleistung gegebenenfalls minimieren zu können. In Ihrem Briefkasten finden Sie einen Fragebogen der Polizei, die Ihre Angaben als Zeuge benötigt oder Sie als Beschuldigen schriftlich vernehmen will, einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle, einen bereits vom Amtsrichter unterzeichneten Strafbefehl mit Fahrverbot und Geldstrafe, eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens oder gar schon die Ladung zur Hauptverhandlung vor Gericht als Zeuge oder Angeklagter im Strafverfahren.

Vielleicht ist dies zwischenzeitlich auch schon alles mit viel Kraftaufwand (und oftmals innerem Unverständnis) erledigt – Sie meinen, es wäre geschafft – plötzlich fordert Sie die Führerscheinstelle am Landratsamt noch auf, eine medizinisch-psychologische Untersuchung an sich vornehmen zu lassen oder gar den Führerschein abzugeben oder wegen alledem, das vorgefallen ist, doch freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten.

Eines ist sicher: jeder will etwas von Ihnen, jeder setzt Sie mit Belehrungen und Fristen unter Druck und Unbehagen. „Wer war denn schuld am Unfall? Wer bezahlt? Schildern Sie den Unfallhergang möglichst genau und unterschreiben Sie am Ende dieses und jenes! Akzeptieren Sie dies und tun Sie das, wir sind ja schließlich Behörden!...“

An dieser Stelle sage ich Ihnen, worauf es in einer solchen Situation einzig und allein ankommen muss: auf Sie! Kümmern Sie sich um sich, um Ihre Verletzungen, um Ihre Krankheit, um Ihre lieben Familienangehörigen, um Ihr Unternehmen, um Ihr Wohlbefinden.

Als unverschuldet Geschädigter eines Verkehrsunfalles haben Sie das Recht, einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Es entstehen Ihnen dann dabei auch keinerlei Kosten! Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners hat dann die gesetzlichen Rechtsverfolgungskosten in voller Höhe zu tragen, ebenso wie die Kosten Ihrer ärztlichen Behandlung oder des Sachverständigen, der in Ihrem Auftrag die Reparaturkosten oder den Wert Ihres verunfallten Fahrzeugs ermittelt.

In einem kurzen Gespräch werde ich Ihnen aufzeigen, dass das Leben - egal was war und was ist - weiter gehen muss und vor allem auch weitergehen wird. Dieses neue Bündelchen an Ärgernis, an Sorgen und Ängsten, lassen Sie nach der ersten vertraulichen Besprechung einfach in unserer Kanzlei. Wir werden es – egal wie schwer es ist – tragen, öffnen, kompetent von allen Seiten juristisch untersuchen und lösen. Dabei habe ich nur ein Ziel, das ich mit fundierter Ausbildung, Erfahrung und Menschlichkeit, Hand in Hand gemeinsam mit Ihnen erreichen werde: Ihre Interessen zu wahren und Ihr Recht durchzusetzen. Hierbei bediene ich mich auch einer schon jahrelangen Beziehung zu erfahrenen Sachverständigen, die ich Ihnen stets zeitnah vermitteln kann, um den entstandenen Fahrzeugschaden zu ermitteln und beweissicher festzustellen oder die Ordnungsgemäßheit Ihrer Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung fachkundig überprüfen zu lassen.

Das Verkehrsrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt als Rechtsanwalt, der seinen Beruf stets auch als Berufung versteht. Auf der Gegenseite stehen in jedem Fall Versicherungssachbearbeiter und Kollegen, die ausschließlich ein Ziel haben und verfolgen werden, nämlich Ihre Entschädigungsansprüche zu minimieren, obwohl Sie seit Ihrem 18. Lebensjahr pflichtgemäß in die Kassen der Pflichtversicherungen einzahlen und es damit doch Ihr Geld ist, das Ihnen im Falle des Falles entgegen den beeindruckenden Werbemaßnahmen der Versicherer gerade dann, wenn es darauf ankommt, eben nicht „immer da, immer nah“ von „Ihrem Schutzschild“ ausbezahlt wird. Dort stehen sehr gut ausgebildete Staatsanwältinnen und Richter, die versuchen, Sie einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr „überführen“ und entsprechend zu verurteilen, und dort stehen sehr erfahrene Beamte des Landratsamtes, die Ihnen aus präventiven Gründen, weil Sie auf einmal eine Gefahr für die Allgemeinheit sein sollen, den „Lappen“ abnehmen wollen. 

Aber auch beim Fahrzeugkauf und -verkauf oder bei der Reparatur in der Werkstatt sehen wir uns oft schwierigen juristischen Fragestellungen gegenüber. So etwa nach einem  Motorschaden schon bei Ihrer ersten Ausfahrt mit dem neuen Traumauto vom Händler oder dem vermeintlich günstig im Internet von Privat gekauften Gebrauchtwagen, wenn sich der Verkäufer auf die geltenden AGBs und vereinbarte Gewährleistungsausschlüsse beruft oder die Nachbesserung aus anderen Gründen verweigert. Wenn Sie das Auto des Kunden bereits mehrfach fachgerecht auf alle denkbaren Mangelursachen hin untersucht und repariert haben, dieser aber weiterhin Mängel behauptet und deshalb Ihre Werkstattrechnungen nicht bezahlen will. Sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher fühlen sich dann über‘s Ohr gehauen, wenn sich nach der Übergabe des Gebraucht- oder Neuwagens plötzlich Mängel zeigen. 

Rufen Sie mich deshalb bitte möglichst frühzeitig an, um mir Ihre Situation, Ihre Schwierigkeiten zu schildern, sodass ich mich sofort für Ihre Interessen einsetzen kann.

06.05.2019, 00:00
Kategorien: Veröffentlichungen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht