Hinweis bezüglich dem Besuch unserer Kanzleiräume

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die Kanzlei Raab & Kollegen ist auch während der andauernden Covid19-Pandemie zu den Bürozeiten geöffnet und für Sie erreichbar. Eine umfassende Beratung und Besprechung über Telefon, Videotelefonie und E-Mail sind natürlich auch weiterhin möglich.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie auch bei vorheriger Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation weiterhin nur mit FFP2-Maske in den Kanzleiräumen empfangen können.

Sollten Sie selbst Krankheitssymptome aufweisen oder Kontakt zu einer erkrankten Person gehabt haben, so bitten wir Sie höflich, vom persönlichen Erscheinen in der Kanzlei trotz Termins Abstand zu nehmen.
Sollten Sie lediglich Unterlagen abgeben wollen, so nutzen Sie hierfür bitte den Kanzleibriefkasten im Erdgeschoss rechts neben der Eingangstür.

Selbstverständlich werden innerhalb der Kanzleiräume die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten. Die Besprechungszimmer werden regelmäßig gelüftet. Im Empfangsbereich stehen Desinfektionsspender bereit. Bitte machen Sie in jedem Fall von diesen Gebrauch. Wir bitten Sie auch um Verständnis, dass die Benutzung einer FFP2-Maske während des gesamten Termins verpflichtend ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!

Ihre Kanzlei Raab & Kollegen

04.05.2022, 11:06